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Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Werden einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Schulsekretariat, dem in den Reiseunterlagen genannten Ansprechpartner und DESR zu melden. Ist dort niemand zu erreichen oder wird das Anliegen des Reisenden nicht so bearbeitet , wie es der Reisende erwartet, muss der Teilnehmer DESR in Deutschland möglichst schnell benachrichtigen, soweit dies dem Reisenden zumutbar ist. Der Reisende hat keine Ansprüche wegen Mängeln der Reise, wenn er die Anzeige derselben schuldhaft unterlässt. Er ist verpflichtet an der Beseitigung der Leistungsstörung mitzuwirken, soweit ihm das zuzumuten ist. Sofern die Abhilfe unterbleibt und ein, die Reise erheblich beeinträchtigender Mangel vorliegt, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reisende gegenüber DESR hierfür eine angemessene Frist zur Leistung der Abhilfe setzt, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DESR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Verjährungs- und Ausschlussfristen

Minderungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Reisevertrag wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei DESR geltend machen. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängel der Reise verjähren binnen eines Jahres ab dem, dem ursprünglich vereinbarten Reiseende folgenden Tag.

Kündigung durch DESR

Stört ein Reiseteilnehmer trotz einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise, so hat DESR das Recht, fristlos zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt DESR erhalten, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Haftungsbeschränkungen

DESR haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit DESR für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist . Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch DESR gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Preise - Stand Mai 2010

Sämtliche Preise verstehen sich in € und pro Person.
Bearbeitungsgebühr: Für Flug- und/oder Hotelbuchungen berechnen wir 20 bzw. 15 €.

Pass und Visabestimmungen

DESR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente evtl erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Zahlung von Reiserücktrittskosten gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DESR schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Umbuchungen

Im Falle von gewünschten Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt bzgl. Kurs, Unterkunft oder Flug ist DESR berechtigt eine Gebühr von 30 € pro Kunde und pro Änderungsvorgang zu erheben. Zusätzlich entstehen dem Kunden bei einer gebuchten Flugreise , sofern das Flugticket bereits ausgestellt wurde, Kosten bis zu 150 €, bzw. bei Sondertarifen bis zu 100% des Flugpreises. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist nur nach Rücktritt vom vertrag und gleichzeitiger neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Ümbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und DESR ist Frankfurt/M., wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Kunde seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus Deutschland verlegt.. Dasselbe gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen ihn nicht bekannt ist.